Boot versichern auf Mallorca: Welche Boote Pflicht haben
Die Pflicht steht im Real Decreto 607/1999, dem spanischen Reglement zur Pflicht-Haftpflicht für Sport- und Freizeitboote. Auf Spanisch heißt die Versicherung Seguro de Responsabilidad Civil obligatoria. Erfasst sind alle Boote, die ein Motor antreibt, ausdrücklich auch Wassermotorräder, und alle Boote ohne Motor, die länger als sechs Meter sind.
| Ihr Boot | Haftpflicht Pflicht? |
|---|---|
| Motorboot, gleich welcher Länge | ja |
| Jetski (Wassermotorrad) | ja |
| Boot ohne Motor, länger als 6 Meter | ja |
| Boot ohne Motor bis 6 Meter | nein, aber sinnvoll |
Auch im Hafen gilt die Pflicht: Sie umfasst die Zeit, in der das Boot festgemacht liegt und dort Schaden anrichten kann, etwa wenn es sich bei Sturm losreißt und gegen den Nachbarn schlägt. Mitversichert sind neben dem Eigner alle, die das Boot mit seiner Erlaubnis fahren, wer den Skipper beim Führen des Bootes unterstützt, und Wasserskifahrer im Schlepp.
Wie hoch die Pflichtdeckung ist
Das Reglement nennt seine Summen noch in Peseten. In Euro umgerechnet sind es rund 120.000 Euro je verletzter Person, höchstens rund 240.000 Euro für alle Personenschäden eines Unfalls und rund 96.000 Euro für Sachschäden je Unfall. Diese Summen gelten seit 1999 unverändert. Bei einer Kollision mit einer teuren Yacht oder mehreren Verletzten sind sie schnell aufgebraucht, den Rest tragen Sie selbst. Eine höhere Haftpflichtsumme können Sie deshalb freiwillig vereinbaren.
Was die Pflicht-Haftpflicht nicht zahlt
Das Reglement schließt einiges ausdrücklich aus. Die wichtigsten Punkte für Eigner:
- Schäden an Ihrem eigenen Boot
- Verletzungen des Skippers selbst
- Schäden, während das Boot repariert wird, an Land steht oder auf dem Trailer transportiert wird
- Gäste, die für die Fahrt bezahlen
- Bußgelder und Strafen
Den Nachweis immer an Bord haben
Der Nachweis über die laufende Versicherung gehört an Bord. Er muss den Versicherer, das Boot, die Laufzeit mit Datum und Uhrzeit und den Hinweis auf die Pflichtversicherung zeigen. Fehlt er bei einer Kontrolle, haben Sie fünf Werktage, um die Versicherung nachzuweisen. Ohne Versicherung zu fahren, gilt in Spanien als schwerer Verstoß.
Wie hoch Ihre Haftpflicht über die Pflicht hinaus sein sollte, besprechen Sie auf Deutsch mit Göring, dem Makler hinter dieser Seite.
Passende Haftpflicht anfragenLiegeplatz und Marina: was Häfen verlangen
Ports de les Illes Balears, die Hafenverwaltung der Regionalregierung, vergibt in ihren Häfen Gastliegeplätze im Saisontransit (amarres de tránsito de temporada) für einen zugewiesenen Zeitraum der Saison. Dafür verlangt sie eine laufende Police mit der Deckung nach Real Decreto 607/1999, die ausdrücklich auch das Sinken des Bootes und das Beseitigen des Wracks abdeckt. Diese Wrackbeseitigung ist in der reinen Pflichtdeckung nicht automatisch enthalten. Klären Sie sie deshalb, bevor Sie einen Platz beantragen.
Palma und Alcúdia sind staatliche Häfen, für sie gelten die Bedingungen von Ports de les Illes Balears nicht. Dort wie in privaten Marinas und Yachtclubs fragen Sie vor dem Vertrag, welche Haftpflichtsumme und welche Bausteine verlangt werden, und lassen sich die Bedingungen schriftlich geben.
Winterlager an Land. Steht das Boot im Winter an Land oder in der Halle, zahlt die Pflicht-Haftpflicht dort nicht. Für diese Monate sollte Ihre Police die Zeit an Land ausdrücklich einschließen, und eine Kasko schützt das Boot selbst gegen Sturm, Feuer und Diebstahl im Lager.
Ob Ihre Police zu den Bedingungen Ihres Hafens passt, prüft Göring, der Makler hinter dieser Seite, vor dem Antrag auf den Liegeplatz.
Police für den Liegeplatz anfragenBoot vermieten oder verchartern
Wer ein Boot auf den Balearen gegen Entgelt vermietet, braucht mehr als die private Police. Die Vermietung von Freizeitbooten regelt hier das Decreto 44/2025. Sie muss bei der Regionalregierung mit einer verantwortlichen Erklärung (Declaración responsable) angemeldet werden. Verlangt werden dafür die Haftpflicht nach Real Decreto 607/1999 und eine Passagierversicherung. Ein privat genutztes Boot lässt sich nach dem Dekret nicht ohne Weiteres zeitweise gewerblich verchartern. Klären Sie das vor der ersten Vermietung mit der zuständigen Stelle der Regionalregierung oder einem Fachanwalt.
Verunglückt ein zahlender Gast, steht die Pflicht-Haftpflicht dafür nicht ein. Ob Ihre Police gewerbliche Vermietung erlaubt, steht in den Bedingungen.
Etwas anderes ist es, wenn Sie das Boot unentgeltlich Freunden überlassen. Wer es mit Ihrer Erlaubnis fährt, ist in der Pflicht-Haftpflicht mitversichert. Achten Sie dann darauf, dass der Fahrer den passenden Bootsführerschein hat.
Angenommen, ein Eigner möchte sein privat genutztes Boot im Sommer an Gäste vermieten. Dann reicht die private Police nicht, und es gelten die Regeln für gewerblichen Charter. Er klärt deshalb vorher, ob sein Boot dafür überhaupt zugelassen werden kann.
Boot unter deutscher Flagge in spanischen Gewässern
Auch ein Boot mit deutscher Flagge braucht in Spanien eine Haftpflicht, sobald es einen spanischen Hafen anläuft oder verlässt und in spanischen Küstengewässern fährt. Das betrifft jeden Eigner eines ausländisch geflaggten Bootes, das auf Mallorca liegt.
Eine deutsche Police kann genügen, wenn sie in Spanien gilt und mindestens die spanischen Pflichtsummen erreicht. Schließen Sie die Versicherung erst bei der Ankunft ab, muss das Dokument ausdrücklich ausweisen, dass die Deckung den spanischen Pflichtgrenzen entspricht. Lassen Sie sich das von Ihrem Versicherer am besten auf Spanisch bestätigen und legen Sie die Bestätigung zu den Bordpapieren.
Was eine Boots- oder Yachtversicherung auf Mallorca abdecken sollte
Über die Pflicht hinaus entscheiden Sie selbst, wie weit der Schutz geht. Achten Sie beim Vergleich auf diese Punkte:
- Kasko für das Boot: Teil- oder Vollkasko für Rumpf, Motor, Segel und Masten. Fragen Sie, ob Beiboot und Trailer eingeschlossen sind.
- Einrichtung und persönliche Sachen: Elektronik, Polster und was Sie an Bord lassen, sind nicht automatisch versichert.
- Sinken und Wrackbeseitigung: Für Saisonplätze in den Häfen von Ports de les Illes Balears Pflicht, siehe oben.
- Seenotrettung: Klären Sie, ob Schlepp- und Bergungskosten gezahlt werden.
- Unfallschutz für den Skipper: Die Pflicht-Haftpflicht schließt Verletzungen des Skippers aus.
- Rechtsschutz: Hilft, wenn nach einer Kollision oder mit dem Hafen gestritten wird.
- Höhere Haftpflichtsumme: Die Pflichtsummen reichen bei Personenschäden schnell nicht aus.
Ankern über Seegras. Rund um die Balearen ist es grundsätzlich verboten, über Posidonia-Seegraswiesen zu ankern. Erlaubt ist Ankern auf Sand oder das Festmachen an genehmigten Bojen. Ein Bußgeld dafür zahlt die Pflicht-Haftpflicht nicht, Bußgelder sind im Reglement ausdrücklich ausgeschlossen.
Typische Fehler deutschsprachiger Bootseigner auf Mallorca
- Nur die Pflichtsumme versichert. Ein größerer Personenschaden sprengt sie schnell.
- Wrackbeseitigung vergessen. Ports de les Illes Balears verlangt sie für Saisonplätze ausdrücklich, die reine Pflichtdeckung nennt sie nicht.
- Den Nachweis zu Hause gelassen. Er gehört an Bord, mit Laufzeit und Hinweis auf die Pflichtversicherung.
- Beiboot und Trailer nicht angegeben. Ob sie in der Kasko stecken, steht im Vertrag. Fragen Sie vor dem Abschluss nach.
- Einen Freund ohne passenden Bootsführerschein fahren lassen. Wer wissentlich mit einem Fahrer ohne ausreichende Befähigung mitfährt, ist von der Pflicht-Haftpflicht ausgeschlossen.
- Deutsche Police ohne spanischen Nachweis. Fehlt die Bestätigung, dass die spanischen Pflichtsummen erreicht sind, lässt sich die Versicherung bei einer Kontrolle schwer belegen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zur Bootsversicherung auf Mallorca
Für viele Boote ja. Eine Haftpflicht brauchen alle Boote mit Motor, auch Jetskis, und alle Boote ohne Motor, die länger als sechs Meter sind. Für kleinere Boote ohne Motor, etwa eine Jolle oder ein Kajak, gibt es keine Pflicht. Das Reglement stellt allein darauf ab, ob ein Motor das Boot antreibt. Ob ein kleines Segelboot mit Außenborder als Hilfsantrieb darunterfällt, sagt es nicht ausdrücklich; mit einer Haftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite. Eine Kasko für das eigene Boot ist immer freiwillig.
Rund 120.000 Euro je verletzter Person, höchstens rund 240.000 Euro für alle Personenschäden eines Unfalls und rund 96.000 Euro für Sachschäden. Für die meisten Boote empfiehlt sich eine deutlich höhere Deckung.
Ja. Das Reglement nennt Wassermotorräder ausdrücklich. Ein Jetski braucht deshalb die Pflicht-Haftpflicht wie jedes Motorboot, unabhängig von seiner Größe.
Sie kann reichen, wenn sie in spanischen Gewässern gilt und mindestens die spanischen Pflichtsummen abdeckt. Lassen Sie sich beides schriftlich bestätigen und bewahren Sie die Bestätigung an Bord auf. Für Saisonplätze in den Häfen der Regionalregierung brauchen Sie außerdem die Wrackbeseitigung.
Ja, wenn er es mit Ihrer Erlaubnis fährt. Die Pflicht-Haftpflicht schließt alle Personen ein, die das Boot mit Zustimmung des Eigners führen. Zahlt Ihr Freund ein Entgelt für die Nutzung, kann das als Vermietung gelten, und dafür gelten eigene Regeln. Klären Sie das vorher.
Den einen Preis für ein Boot gibt es nicht. Der Beitrag hängt vom Bootstyp, von Länge, Wert und Motorleistung ab, außerdem davon, ob Sie nur die Haftpflicht oder auch eine Kasko wählen, und davon, ob das Boot im Hafen, vor Anker oder an Land liegt. Was es für Ihr Boot kostet, zeigt erst ein Angebot mit Bootsdaten und Liegeort.





